Berlin: (hib/MPI) Die neue
Möglichkeit für gesetzliche Krankenkassen zum Angebot von
Wahltarifen mit Kostenerstattung ist das Thema einer
öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Am
Mittwoch, 25. Juni, werden von 14 bis 16 Uhr Sachverständige
zu einem Antrag der FDP-Fraktion (
16/6794) Stellung nehmen, die diese mit der
Gesundheitsreform eingeräumte Möglichkeit streichen will.
Die Anhörung findet im SPD-Fraktionssaal 3 S 001 im
Reichstagsgebäude statt. Geladen sind - neben Vertretern der
Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen,
der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer, der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Gesellschaft
für Versicherte und Patienten und weiteren Verbänden -
als Einzelsachverständige der Gesundheitswissenschaftler
Professor Thomas Gerlinger von der
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, der
Bonner Jurist Professor Gregor Thüsing und der Berliner
Rechtswissenschaftler Professor Hans-Peter Schwintowski.Die
FDP-Fraktion schreibt in ihrem Antrag, die Koalitionsfraktionen
hätten zu den Tarifen, mit denen Kassenpatienten etwa ein
Einzelzimmer im Krankenhaus wählen könnten, "keine
einheitliche Auffassung". Die Abgeordneten verweisen auf eine
Sitzung des Gesundheitsausschusses vom Mai. Sie fordern eine
"entsprechende Klarstellung im Gesetz", um "weitere Verwerfungen zu
vermeiden und um die damit zusammenhängenden Probleme zu
beseitigen". Bei den Wahltarifen mit Kostenerstattung tritt der
Versicherte in Vorleistung und reicht die Rechnung
anschließend bei seiner Kasse ein.Weiter heißt es in
dem Antrag, bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe die
Gefahr, dass es zu Quersubventionierungen zwischen dem
Kostenerstattungstarif und dem Bereich der Pflichtversicherung
kommt. Im Übrigen bestehe "ein unkalkulierbares Risiko, ob auf
diesem Feld tätige Krankenkassen ihren Status als
Sozialversicherung europarechtlich überhaupt halten
können". Außerdem unterlägen gesetzliche
Krankenkassen auch mit dem Wahltarif nicht den Bedingungen des
Versicherungsvertrags- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Damit, so die FDP, hätten sie jederzeit die Möglichkeit,
mit einer Satzungsänderung einen Wahltarif wieder zu
schließen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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