Berlin: (hib/HLE) Im Ausland
zwangsverheiratete Frauen werden auch in Zukunft kein längeres
Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten. Der Innenausschuss
lehnte am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen einen Antrag (
16/7680) der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ab, in dem ein längeres Rückkehrrecht als die
bisher geltenden sechs Monate gefordert wird. Die Fraktion
begründete ihren Antrag mit dem Argument, Ausländerinnen
müsse durch Änderungen im Aufenthaltsrecht die
Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine Zwangsverheiratung
zur Wehr setzen zu können. Diese Zwangsverheiratungen
würden im Ausland vorgenommen, und die Frauen könnten oft
nicht innerhalb von sechs Monaten nach Deutschland
zurückkehren. Daher dürfe die Niederlassungsfreiheit in
Deutschland nicht erlöschen, wenn sich eine Frau aufgrund
einer Zwangsverheiratung länger als sechs Monate im Ausland
aufgehalten habe. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen der
Bundesregierung gegen Zwangsverheiratung nannten Bündnis
90/Die Grünen unzureichend. So hätten die 2007
beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung von aufenthalts- und
asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union keine
Besserstellungen für die Opfer von Zwangsheiraten gebracht. Es
gebe auch keine gesicherten Zahlen, ob die Anzahl der
Zwangsverheiratungen zurückgegangen sei.Die
Koalitionsfraktionen Union und SPD lehnten eine Verlängerung
des Rückkehrrechts über sechs Monate hinaus nicht
grundsätzlich ab. Die SPD-Fraktion erklärte, sie
könne den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zwar
nicht mittragen, forderte aber zugleich, sich dem Thema im Herbst
intensiver zuzuwenden. Dann müsse auch über "arrangierte
Ehen" gesprochen werden. Von der Union hieß es, man sei
bereit, die Rückkehrfrist für Zwangsverheiratete auf zwei
Jahre zu verlängern, wenn im Gegenzug die Ehebestandszeit
verlängert werde. Damit soll verhindert werden, dass
Scheinehen zur Erlangung von Aufenthaltsrechten eingegangen werden.
Über Scheinehen würden zahlreiche Schwerkriminelle nach
Deutschland kommen, die nach zwei Jahren ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht erwerben würden. Die FDP-Fraktion wies darauf
hin, dass Zwangsverheiratungen im Ausland nicht strafbar seien. Das
sei eine Strafbarkeitslücke, die geschlossen werden
müsse. Die FDP-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung,
begrüßte aber, dass das Thema Zwangsheirat insgesamt auf
der Tagesordnung stehe. Die Linksfraktion stimmte dem Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen trotz "einiger Bedenken" zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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