Berlin: (hib/HAU) Der Kinderzuschlag kann
neu geregelt werden. In seiner Sitzung am Mittwochvormittag hat der
Familienausschuss einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU
und SPD (
16/8867) zur Änderung des
Bundeskindergeldgesetzes in der durch einen Koalitionsantrag
geänderten Fassung mit den Stimmen der Regierungskoalition
zugestimmt. Die Opposition votierte geschlossen dagegen. Abgelehnt
wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (
16/8883). Über beide Vorlagen entscheidet
abschließend am Donnerstag der Bundestag. Mit dem
Kinderzuschlag von im Höchstfall 140 Euro pro Kind, so sieht
es der Koalitionsentwurf vor, sollen insbesondere Geringverdiener,
die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können, nicht
aber den ihrer Kinder, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG
II) geholt werden.Die Union verspricht sich von dem Gesetz eine
"deutliche Weiterentwicklung" beim Kinderzuschlag. Durch die
vorgesehenen Regelungen würden "doppelt so viele Familien
erreicht wie bisher", sagte die Unions-Vertreterin. Der vorgelegte
Änderungsantrag trage der von vielen Sachverständigen bei
einer Anhörung geforderten Besserstellung von
Alleinerziehenden Rechnung, und schaffe für diesen
Personenkreis ein Wahlrecht zwischen dem Kinderzuschlag und den ALG
II Leistungen, was wiederum den Bezugskreis erhöhe, so die
Union. Den Antrag der Grünen lehnte die Union ebenso wie die
SPD und die FDP-Fraktion ab, da die Finanzierung der dort erhobenen
Forderungen nicht gesichert sei. Der Gesetzentwurf sei sicher nicht
der "Königsweg" aber ein wichtiger Baustein auf dem Weg die
Kinderarmut zu bekämpfen, sagte der SPD-Vertreter. Seiner
Ansicht nach hätten die Experten die Zielrichtung des
Entwurfes unterstützt. Weitergehende Forderungen, wie etwa ein
allgemeines Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und ALG II seien aus
Haushaltsgründen nicht zu leisten. Ebenso nicht, wie die
Forderungen des Grünen-Antrags, die "brutto eine Milliarde
Euro" kosten würden. Als immer noch "zu kompliziert und zu
bürokratisch" bezeichnete die FDP-Vertreterin die
Neuregelungen. Bei der erwähnten Anhörung hätten
auch viele Experten Mängel des Entwurfes aufgezeigt. Zudem
vermisse sie eine "Evaluation der familienpolitischen Leistungen".
Die Grünen-Fraktion kritisierte, dass ausgerechnet bei der
Bekämpfung der Kinderarmut immer wieder die Kostenfrage
gestellt werde. "Geht es hier um die Armutsbekämpfung oder nur
um den Umgang mit den Almosen des Finanzministers?" fragte die
Grünen-Vertreterin und verwies auf die ihrer Ansicht nach
"unsinnige Rentenerhöhung". Dafür hätte
schließlich auch Geld zur Verfügung gestanden. Trotz
aller positiven Tendenzen sei das Gesetz kein wirksamer Beitrag zur
Bekämpfung der Kinderarmut, betonte die Linksfraktion. Das
Grundproblem sei nach wie vor, dass Eltern zu wenig verdienen
würden. Der Kinderzuschlag, so der Linken-Vertreter, reduziere
lediglich die Hartz IV-Statistiken.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf