Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat will die
Beantragung des Elterngeldes vereinfachen. Ein dazu vorgelegter
Gesetzentwurf (
16/9897) sieht unter anderem die Umstellung der
Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit und
die Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei
Gewinneinkünften vor. Entgegen der bisherigen komplizierten
Einkommensermittlung, bei der aus zwölf Lohnbescheinigungen
zehn Einzelwerte ermittelt wurden, aus denen beim Abzug von
Einmalzahlungen anteilige Steuer- und
Sozialversicherungsbeträge herauszurechnen waren, soll nun aus
dem lohnsteuerpflichtigen Bruttoeinkommen EDV-gesteuert ein
fiktives Nettoeinkommen berechnet werden, schreibt der Bundesrat.
Damit könne die Verwaltung "entscheidend" entlastet werden.
Außerdem soll die Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
vereinfacht und die Verbindlichkeit der Festlegung auf
Bezugszeiträume gelockert werden. Bisher war die von den
Eltern im Antrag getroffene Festlegung der Bezugszeiträume
verbindlich und konnte nur einmal in besonderen
Härtefällen geändert werden. Dies habe zu vielen
Streitfällen geführt, heißt es. Die Neuregelung
sieht nun die Zulassung einer einmaligen Änderung ohne weitere
Voraussetzungen vor.In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf
bezeichnet es die Bundesregierung als "kritisch", bereits im
zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Eltergeldregelung
Änderungen bei der Einkommensermittlung vorzunehmen. Ihrer
Ansicht nach sollte eine Änderung nicht vor der Erstellung des
Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des
Bundeseltergeldgesetzes vorgenommen werden. Da es einen allgemeinen
Antragsstau derzeit nicht gebe, erlaube der Reformbedarf einen
"gewissen Aufschub". Hinsichtlich der vom Bundesrat vorgeschlagenen
Alternativen bei der Einkommensermittlung äußert die
Bundesregierung Zweifel, ob die damit "verfolgten und
unterstützenswerten" Ziele erreicht werden können.
Unsicher sei, ob die Verwaltung in dem erhofften Umfang entlastet
wird und ob die Regelung in ihren Auswirkungen akzeptabel ist. Die
Bundesregierung, so heißt es in der Stellungnahme weiter,
halte ebenso wie der Bundesrat eine Flexibilisierung der
Antragstellung für erforderlich. Sie sehe dazu in ihrem
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes eine entsprechende
Regelung vor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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