Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der Kinder,
für die Kindergeld gezahlt wird, ist ebenso
rückläufig wie die Summe des ausgezahlten Kindergeldes.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/10004) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/9846) mitteilt, wird in diesem Jahr für
18,3 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Im vergangenen Jahr seien
es noch 18,7 Millionen und 2006 18,9 Millionen Kinder gewesen.
Während in diesem Jahr 34,1 Milliarden Euro für
Kindergeld ausgegeben werde, seien es 2007 noch 34,7 Milliarden
Euro und 2006 34,9 Milliarden Euro gewesen.Dagegen habe die Zahl
der Kinder zugenommen, für die sich der steuerliche
Kinderfreibetrag günstiger auswirkt als das Kindergeld.
Während es 2006 noch 2,9 Millionen Kinder gewesen seien, sei
diese Zahl im vergangenen Jahr auf 3,1 Millionen und in diesem Jahr
auf 3,2 Millionen gestiegen. Wie die Regierung erläutert, ist
das Kindergeld für das erste Kind bis zu einem zu
versteuernden Einkommen von 32.827 Euro günstiger als der
Kinderfreibetrag. Für das zweite Kind sei das Kindergeld bis
zu einem zu versteuernden Einkommen von 38.635 Euro günstiger
(Besteuerung nach der Grundtabelle). Werde nach der
Splittingtabelle für Verheiratete besteuert, sei das
Kindergeld für das erste Kind bis zu einem versteuernden
Einkommen von 62.816 Euro günstiger. Für das zweite Kind
liege diese Grenze bei 68.624 Euro und für das dritte Kind bei
74.432 Euro. Die Regierung teilt darüber hinaus mit, dass
derzeit 2.077.819 Kinder im Ausland Anspruch auf Kindergeld haben.
Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte
Kind jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes
weitere Kind jeweils 179 Euro. Wie aus der Antwort weiter
hervorgeht, hat eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft, ein Paar
mit zwei Kindern unter 15 Jahren, nach dem Sozialrecht einen Bedarf
von 1.554 Euro im Monat. Dabei würden angemessene Kosten
für Unterkunft und Heizung in Höhe von 500 Euro
angenommen. Ein beschäftigter, verheirateter Alleinverdiener
der Steuerklasse III habe in der gleichen Familien- und
Wohnkonstellation bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.566
Euro keine Steuerabzüge. Nach Abzug der
Sozialversicherungsbeiträge stehe ihm einschließlich
Kindergeld ein Haushaltsnettoeinkommen von ebenfalls 1.554 Euro zur
Verfügung. Hinzu komme, dass der Arbeitnehmerhaushalt wegen
seiner geringen Einkünfte Wohngeld oder ergänzende
Sozialleistungen beantragen könne, so die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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