Berlin: (hib/CHE) Das Verfahren, mit dem festgestellt wird, welche Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, interessiert die Abgeordneten der Linksfraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/10772) verweisen die darauf, dass die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit bei den ARGEn/AAgAW (Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit) liegt, die Beratungen zum Kinderzuschlag jedoch die Familienkassen durchführen. Unter anderem möchte die Fraktion wissen, ob bei Erst- und Folgeanträgen auf Arbeitslosengeld II (ALG II) automatisch eine Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Kinderzuschlag und Wohngeld durch die ARGEn/AAgAW erfolgt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf