Berlin: (hib/TEP) Durch eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes könnte die Wirtschaft jährlich rund 1,3 Millionen Euro Bürokratiekosten sparen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes ( 16/10994). Hintergrund der geplanten Änderung ist die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts. Dies schaffe zwar auch neue Auskunftspflichten. Von 53 bestehenden Informationspflichten könnten allerdings 32 wegfallen. Damit würden die Auskunftspflichtigen entlastet, schreibt die Regierung. Außerdem müsse für das künftige EG-Recht der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebungen ausgeweitet werden. Diese Erhebung bilde den Kern der für das Jahr 2010 angeordneten Landwirtschaftszählung, heißt es in dem Entwurf. Ferner solle der Gesetzentwurf dazu beitragen, eine ausreichende Datengrundlage zu Emissionen von Klimagasen aus landwirtschaftlichen Quellen zu schaffen, die Verwaltungsaufgaben zu straffen und die Verwendungsmöglichkeiten erhobener Daten zu erweitern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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