Berlin: (hib/BOB) Eine mögliche Verletzung der Grundrechte mangels Widerspruchsmöglichkeit thematisiert Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/11011). Wenn der Angeklagte bei einem Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wird, so stehen in der Praxis keine Rechtsmittel gegen das Urteil zu, selbst wenn das Gericht es offen lässt, ob überhaupt eine rechtswidrige Tat vorlag. Vor dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes wirft diese Praxis nach Ansicht der Linksfraktion Zweifel auf. Erstens sei dem wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochene die Möglichkeit genommen, die Feststellungen oder Auslassung des Gerichts einer überprüfenden Bewertung vor einer höheren Instanz zu klären. Zweitens sei es ihm unmöglich, die als Akt der öffentlichen Gewalt ergehende Bewertung seines Geisteszustandes wieder aus der Welt zu schaffen. Drittens werde der "bemakelte Freispruch", so die Linksfraktion, im Bundeszentralregister eingetragen, ohne dass das Amt verpflichtet wäre, die inhaltliche Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung einer nachträglichen Überprüfung zu unterziehen. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung Bedarf für gesetzgeberische Abhilfe sieht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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