Berlin: (hib/BOB) Versuche durch Amtsträger und Gremien in Bosnien-Herzegowina, durch einseitige Akte bereits erreichte Reformen rückgängig zu machen oder die Verfassung zu ändern, dürfen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht hingenommen werden. Der Hohe Repräsentant der Europäischen Union in Bosnien Herzegowina, Miroslav Lajcák, sollte derartigen Versuchen "mit Nachdruck" entgegentreten, so die Fraktion in einem Antrag ( 16/11074). Parlament und Bundestag sollten die Entscheidungen des Hohen Repräsentanten unterstützen. Zur Begründung erklären die Grünen, Versuche zur einseitigen Revision des Status quo könnten nicht hingenommen werden. Sie wären geeignet, einen Beitritt Bosnien-Herzegowinas zur EU dauerhaft zu verhindern. Das Gleiche würde für Staaten gelten, die solche Bestrebungen unterstützen. Repräsentanten wie Gesellschaft des Landes müsse vermittelt werden, dass es seine Zukunft in Europa nur als multiethnischer Rechtsstaat in den heutigen völkerrechtlich anerkannten Grenzen finden kann. Die aus dem Vertrag von Dayton resultierende Verfasstheit des Landes genüge den Anforderungen an die Zukunft nicht. Der Bundestag müsse feststellen, dass ohne eine tiefgreifende Verfassungsreform, die der Zustimmung von Mehrheiten in allen Landesteilen und der sie repräsentierenden Parteien bedürfe, die institutionellen Standards der EU nicht erfüllt würden. Auch die ökonomische Entwicklung könne nicht die für einen Beitritt notwendige Dynamik entfalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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