Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung soll auf eine zeitnahe Angleichung des türkischen Gewerkschaftsrechts an die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und die EU-Standards hinwirken. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/11248). Die Abgeordneten bemängeln, dass Gewerkschaften in der Türkei nur einen sehr eingeschränkten Spielraum hätten. So seien Warn-, General- und Unterstützungsstreiks verboten. Zudem werde die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ministeriell registriert. Darüber hinaus müssten sich mindestens 51 Prozent der Arbeitnehmer eines Unternehmens der gleichen Gewerkschaft angeschlossen haben und zehn Prozent der Arbeitnehmer eines Wirtschaftssektors müssten Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft sein, damit die Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen könne, so Die Linke. Die Bundesregierung solle sich deshalb auch dafür einsetzen, dass die Probleme der Gewerkschaften künftig stärker in den Fortschrittsberichten über die Türkei berücksichtigt würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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