Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10952) mit. Ein solcher Einschüchterungseffekt sei auch früher nicht wahrgenommen worden, obwohl bereits vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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