Berlin: (hib/AS) In Deutschland sind derzeit 21 Windparks genehmigt. Davon befinden sich 18 Anlagen in der Nordsee und drei Anlagen in der Ostsee. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/10959) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10629) über den Schutz der Meeresumwelt beim Bau deutscher Offshore-Windparks hervor. Nach Angaben der Regierung sieht der Entwurf eines Raumordnungsplanes sogenannte Vorranggebiete für die Windenergienutzung vor. Deutschland sei das einzige Land, in dem auch in der "ausschließlichen Wirtschaftzone" (AWZ) - einem Gebiet, das sich an das Küstenmeer anschließt - Schutzgebiete eingerichtet wurden. Etwa 30 Prozent der deutschen AWZ stünden unter Schutz. In der Antwort heißt es weiter, dass ein Teil der Stromleitungen der Offshore-Windparks auch durch Schutzgebiete wie die Nationalparks Schleswig-Holsteinisches oder Niedersächsisches Wattenmeer verlaufen. Den Erbauern der Windparks würden jedoch umfassende Auflagen gemacht, um negative Auswirkungen von Bauarbeiten auf die Meeresumwelt zu vermeiden. Dennoch, so die Regierung, könne jede menschliche Aktivität zum Beispiel durch Bergbau oder Schifffahrt zu Änderungen im Artenspektrum von Meerestieren führen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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