Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wird Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erheben. Gegenstand dieser Klage ist die Verletzung der sogenannten Staatenimmunität (das bedeutet, Deutschland und seine Amtsträger vor der italienischen Gerichtsbarkeit zu schützen), teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/11307) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11008) mit. In Italien seien derzeit rund 50 Entschädigungsklagen gegen Deutschland im Zusammenhang mit Verbrechen im Zuge des Zweiten Weltkriegs anhängig. Es handele sich hierbei unter anderem um Klagen von Zwangsarbeitern und von italienischen Militärinternierten.
Der italienische Kassationsgerichtshof habe in insgesamt drei Urteilen aus dem Jahre 2004 und 2008 entschieden, dass Deutschland sich in den Verfahren nicht auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen könne, und damit den Weg für die Fortsetzung der anhängigen Verfahren beziehungsweise für neue Klagen frei gemacht. Nachdem die Bundesregierung alle verfügbaren Mittel vor italienischen Gerichten ausgeschöpft und auch Gespräche mit der Regierung des Landes nichts gebracht hätten, habe die Bundesregierung sich zu diesem Schritt entschieden. Sie bitte in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass weitere Einzelheiten zu dem noch nicht anhängig gemachten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nicht mitgeteilt werden können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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