Berlin: (hib/CHE) Von Dezember 2007 bis Oktober 2008 sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) rund 39.000 Anträge von ostdeutschen Frauen eingegangen, in denen diese eine Neuberechnung ihrer Rente beantragt hatten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11317) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11012). Hintergrund dafür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005, indem es hieß, dass die Höherbewertung der Kindererziehungszeiten zum 1. Juli 2000 nicht auf den abzuschmelzenden Auffüllbetrag bei der Rente von ostdeutschen Frauen angerechnet werden darf. Bis 1. November 2008 sei in 24.000 Fällen eine Neuberechnung der Rente erfolgt, schreibt die Regierung weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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