Berlin: (hib/HLE) Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Bahnstrecken, Straßen und Wasserstraßen sollen in Zukunft wieder direkt vor den Oberverwaltungsgerichten und nicht sofort vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/11750), die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die 2006 in dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren geregelte erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wieder aufzuheben. Der frühere Präsident des Gerichts, Eckart Hien, habe bereits in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht die notwendigen Kapazitäten habe. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2006 und März 2008 seien 30 Klagen als Hauptsacheverfahren sowie 15 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen. Davon hätten bis März 2008 vier Verfahren zum Abschluss gebracht werden können. Die mit der Exklusivzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bezweckte Beschleunigungswirkung verkehre sich in ihr Gegenteil. Die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts begegne auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehrere Gutachter hätten darauf hingewiesen, dass es dem föderalen Zuständigkeitsverständnis widerspreche, wenn ein Bundesgericht erst- und letztinstanzlich über Anwendung und Auslegung von Landesrecht entscheide, schreibt die FDP-Fraktion.
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