Berlin: (hib/BN) Im Jahr 2008 war die Europapolitik der Bundesregierung insbesondere von den Bemühungen um das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geprägt, in dem wichtige Neuerungen für das Europäische Parlament (EP) vorgesehen sind. Das teilt die Regierung in einer Unterrichtung ( 16/11777) mit. Demnach sei geplant, dass das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet werde und nun als ordentliches Gesetzgebungsverfahren zur Regel wird. Dabei habe die Kommission zwar weiterhin das Initiativmonopol, das EP habe aber erstmals die Befugnis, Änderungen an Verträgen selbst vorzuschlagen. Außerdem soll der Präsident der Kommission zukünftig vom EP gewählt werden. Darüber hinaus sollen Europäischer Rat und EP gleichberechtigte Teile der Haushaltsbehörde sein, heißt es in der Unterrichtung. Wegen der Ablehnung des Vertrages durch die Iren geht die Regierung davon aus, dass sich das Inkrafttreten des Vertrags bis Ende 2009 verzögern wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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