Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke fordert eine Entschädigungsregelung für Bluter, die durch Blutprodukte mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert wurden. In einem Antrag ( 16/11685) kritisiert die Fraktion, dass die Bundesregierung es bisher ablehne, eine solche Regelung für Bluter zu schaffen, die sich in den 1980-er Jahren mit HCV infizierten. Eine solche Regelung sei "aufgrund schuldhafter Versäumnisse des Bundes, der Pharmaindustrie, der Blutspendedienste und der Behandler überfällig".
In der Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass Hämophile (Bluter) lebensnotwendige Medikamente benötigten, die bis vor wenigen Jahren ausschließlich aus Blut gewonnen worden seien. Der Untersuchungsausschuss "HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte" habe in der zwölften Legislaturperiode in einem Bericht ( 12/8591) festgestellt, dass die Gefahr der Infektion durch Blutprodukte mit einer Virushepatitis bereits seit Mitte der 1970-er Jahre bekannt gewesen sei. Seit 1977 habe ein inaktiviertes und damit sicheres Präparat zur Behandlung der Hämophilie B zur Verfügung gestanden und seit 1981 auch ein sicheres Präparat zur Behandlung der Hämophilie A. Frühzeitig hätten Hämophilieverbände dazu aufgerufen, auf die neuen Medikamente umzustellen. Die unsicheren Präparate seien jedoch mit Duldung des Bundesgesundheitsamtes bis mindestens 1987 verabreicht worden. Erst 1989 sei die Inaktivierung zur Auflage gemacht worden.
In seinem Schlussbericht habe der Untersuchungsausschuss 1994 festgestellt, dass das Bundesgesundheitsamt seine Aufgaben nicht erfüllt habe und es in Folge zu einer Infektion von etwa 3.000 Menschen mit dem HCV gekommen sei, heißt es in der Vorlage weiter. Durch dieselben Medikamente sei es auch zu HIV-Infektionen gekommen. Für die HIV-Infizierten sei 1995 eine Entschädigungsregelung geschaffen worden. Es gebe "keine fachlich plausiblen Gründe, warum der Staat den HIV-Infizierten hilft und die aus dem gleichen Grund HCV-Infizierten ignoriert", argumentiert die Fraktion.
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