Berlin: (hib/SKE) Der Anspruch auf finanzielle Förderung der Jugendfreiwilligendienste durch den Bund ist gesetzlich nicht geregelt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11605) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11460). Die pädagogische Begleitung der Dienste werde gefördert, weil sie als Maßnahme der Jugendarbeit eingestuft werde. Somit werde sie mit Pauschalen je Teilnehmer bezuschusst. Die Liberalen hatten sich unter anderem danach erkundigt, mit welcher juristischen Begründung der Bund bei den Jugendfreiwilligendiensten lediglich die pädagogische Begleitung finanziere. Die höhere Pauschale für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) im Vergleich zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) erklärt sich der Bundesregierung zufolge aus den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten der Einsatzstellen. Die Arbeitgeber des FÖJ seien oftmals kleine Träger mit geringen finanziellen Ressourcen, die Einsatzstellen seien breitflächiger verteilt und meist im ländlichen Raum. Das sei verbunden mit "erheblich höheren Kosten zur Sicherstellung der pädagogischen Begleitung". Die Bundesregierung prüfe allerdings, inwieweit die derzeitigen Förderpauschalen den gewachsenen Anforderungen an die pädagogische Begleitung der Freiwilligen nach dem neuen Jugendfreiwilligendienstegesetz noch angemessen sind, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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