Berlin: (hib/JOH) Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Budgethilfe "wie kein anderes entwicklungspolitisches Instrument" das Potenzial, Haushaltsplanungs- und Umsetzungsprozesse menschenrechtsorientiert zu gestalten. Das schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/11725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11561). Die Beeinflussung des Haushaltsprozesses führe durch die Integration von menschenrechtlichen Indikatoren "zu einer neuen Qualität des nationalen Budgets im Hinblick auf Armutsorientierung, Abbau von Diskriminierung sowie die Stärkung von Transparenz", heißt es darin.
Bei der Budgethilfe werden die Mittel direkt an den Staatshaushalt eines Entwicklungslandes gezahlt. Seit 2008 bedürfen Zusagen der Bundesregierung für Budgethilfen der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Nach Angaben der Bundesregierung erhalten aktuell 9 Länder von der Bundesrepublik Deutschland allgemeine Budgethilfen, darunter Burkina Faso, Ruanda und Vietnam. Das Gesamtvolumen der aktuellen Zusagen betrage 146 Millionen Euro. Die Bundesregierung betont, dass alle mit dieser Hilfe geförderten Länder die menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. "Es handelt sich um Länder, mit einem seit Jahren positiv verlaufenen Demokratisierungsprozess und mit Verfassungen, die die Grundrechte garantieren", schreibt die Regierung. Als besonders positiv hebt sie hervor, dass über die Umsetzung der Budgethilfe der politische Dialog zwischen Gebern und Partnerland aufgewertet und neue strukturpolitische Maßnahmen eröffnet würden. Ein gutes Beispiel hierfür sei Tansania, wo durch die gezielte Allokation der öffentlichen Mittel eine deutliche Steigerung der Ausgaben in den Bereichen Bildung und Gesundheit zu verzeichnen sei.
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