Berlin: (hib/HLE) Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Finanzausschuss am Mittwochvormittag den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (16/11130, 16/11195) gebilligt. Unions- und SPD-Fraktion wiesen darauf hin, dass es mit der Erweiterung des Pfandbriefes auf Flugzeuge eine sinnvolle Ausweitung dieses bewährten Finanzierungsinstrumentes gäbe.
Mit dem Entwurf soll zugleich das Kreditwesengesetz geändert werden. Bei der Bankenaufsicht hatte sich die Koalition auf eine Änderung verständigt. Bisher konnten Holdings wie die Hypo Real Estate nicht von der Aufsicht kontrolliert werden, es sei denn, die Holding meldete sich selbst zur Prüfung an. Nach der Neuregelung besteht jetzt zwar für die Aufsicht kein Zwang zur Prüfung von Holdings, aber die Aufsicht kann tätig werden, wenn es aus aufsichtrechtlichen Gründen einen Anlass gibt.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion wird mit der Modernisierung des Pfandbriefrechts eine deutsche Institution für die Anleger gestärkt und die Flugzeugfinanzierung in Zukunft verbessert. Der deutsche Pfandbrief sei von den negativen Entwicklungen verbriefter Wertpapiere in anderen Bereichen der Welt nicht tangiert. Allerdings gebe es durch die Staatsgarantien für Banken Nebenwirkungen, die auch den Pfandbriefmarkt beträfen.
Die Linksfraktion erklärte, die Neuregelung gehe insgesamt in die richtige Richtung. Der Pfandbrief sei ein relativ sicheres Wertpapier. Sie begrüßte die mit dem Gesetz vorgeschriebene Erhöhung der Ausfallsicherheit bei Pfandbriefen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob die in
dem Gesetz vorgesehene Vergrößerung des Liquiditätspuffers bei den Instituten hervor. Es bestehe die Sorge, dass der Pfandbriefmarkt unter Druck kommen könne. Unions- und SPD-Fraktion zeigten sich bereit, der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Anhörung zur Problematik der grauen Kapitalmärkte zuzustimmen.
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