Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP ( 16/474), Die Linke ( 16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen sehen in ihren Vorlagen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor, wofür sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre.
Nach übereinstimmender Auffassung von Koalition und Opposition ist das Vorhaben für die laufende Legislaturperiode gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene "gewichtiger" seien als die Gründe für einen solchen Schritt. Die SPD-Fraktion räumte ein, dass sie bei dem Thema lieber weiter gekommen wäre, doch könne man nicht alles "mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte".
Die FDP-Fraktion bedauerte, dass eine Verständigung nicht gelungen sei. Es wäre "schon an der Zeit, mehr Elemente direkter Demokratie auch auf Bundesebene einzuführen", argumentierte sie. Auch die Fraktion Die Linke betonte ihre Kompromissbereitschaft, um in dieser Frage weiter zu kommen. In Sachen direkter Demokratie sei die Bundesrepublik ein Entwicklungsland, bemängelte sie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Union vor, bei diesem Thema zu blockieren. Es sei zu fragen, warum die Union auf Bundesebene ein Instrument nicht wolle, das sie auf Landesebene gerne nutze.
Unterschiede weisen die drei Gesetzentwürfe unter anderem bei den Voraussetzungen für Volksinitiative, -begehren und -entscheid auf. So sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke 100.000 Wahlberechtigte per Volksinitiative Gesetzesvorlagen beim Bundestag einbringen können. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen sehen dafür eine Mindestzahl von 400.000 Wahlberechtigten vor. Für unzulässig halten alle drei Fraktionen etwa Volksinitiativen zum Haushaltsgesetz. Gleiches soll nach dem Willen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen auch für Abgabengesetze sowie zur Wiedereinführung der Todesstrafe gelten. Die Fraktion Die Linke will unter anderem auch Volksinitiativen ausschließen, die ein "Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten".
Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch über die erforderliche Zahl der Bürger, die ein Volksbegehren unterstützen müssen, wenn eine Volksinitiative im Parlament gescheitert ist und darüber ein Volksentscheid angestrebt wird. Die FDP hält für ein Volksbegehren ein entsprechendes
Votum von zehn Prozent aller Wahlberechtigten für erforderlich, Bündnis 90/Die Grünen von fünf Prozent und Die Linke von einer Million Wahlberechtigten beziehungsweise bei Grundgesetzänderungen von zwei Millionen Wahlberechtigten.
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