Berlin: (hib/HLE) Mehrere Sachverständige haben auf eine für Kreditkartenkunden möglicherweise folgenschwere Regelungslücke im geplanten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz ( 16/11613, 16/11640) hingewiesen. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag erklärte Professor Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Neuregelung könne zu einer Liberalisierung des Kreditmarktes über Kreditkarten führen, weil Kreditkartenanbieter keine Banklizenz mehr benötigen würden. Die Öffentlichkeit könne jedoch kein Interesse haben, dass ein "aufsichtsfreies Tor nach Deutschland" geöffnet werde.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Zahlungsverkehr neu regeln und an das durch eine EU-Richtlinie vorgegebene europäische Niveau angleichen. Reifner warnte, in diesem Zusammenhang könne sich das anglo-amerikanische Kreditkartensystem, bei dem jeder Kreditkarte ein eigener Kreditrahmen zugeordnet sei, auch in Deutschland ausbreiten. Auf diese Weise könne der Kunde eine Vielzahl von Kreditkarten nutzen. "Diese Systeme erlauben eine unkontrollierte Schuldenexplosion, überhöhte Zinsen, Zinseszinsen und zusätzliche Gebühren, die im Zinssatz nicht enthalten sind", warnte der Sachverständige. In den USA und Großbritannien würden Kreditkartenschuldner ihre Schulden bezahlen, indem sie Geld von einer auf die andere Kreditkarte umbuchen würden. Sie würden Opfer von "wucherverdächtigen Zinssätzen". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, das System der zügellosen Vergabe von Kreditkarten habe in Amerika zahlreiche Verbraucher in eine ausweglose Überschuldungssituation getrieben.
In Deutschland hätten, so argumentierte der DGB, Kreditkarten bisher überwiegend eine der EC-Karte ähnliche Funktion. Der Überziehungsrahmen messe sich am Lohn und Gehalt des Kartenbesitzers. Private Banken gingen jedoch dazu über, den Kartenbesitzern Teilzahlungsfunktionen anzubieten. Dabei verliere der Verbraucher schnell den Überblick und gerate in eine Verschuldungspirale. Die Regelung, dass in Deutschland nur zugelassene Banken und Sparkassen das Kreditgeschäft betreiben dürften, werde aufgeweicht. "Die freie Gestaltungshoheit für Anbieter (Höhe des Zinssatzes, Gebühren, Effektivzinssatz) ist vor dem Hintergrund der Finanzkrise der letzten Monate nicht nachvollziehbar", kritisierte der DGB.
In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale hieß es, Zahlungsdienstleistungen dürften nicht zu einem verdeckten Kreditgeschäft mutieren. Daher dürfe der mit einer Zahlung eingeräumte Kredit nicht länger als vier Monate laufen und müsse in dieser Zeit vollständig zurückgeführt werden. Dagegen sah die Deutsche Bundesbank keine Probleme in dem Gesetzentwurf, der rechtlich nicht zu beanstanden sei, weil EU-Recht eins zu eins umgesetzt werde.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar machte auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Schaar kritisierte die Herausnahme der Finanzaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, was vom Bundesrat vorgeschlagen worden war. Damit hätten die Bürger keinen Anspruch mehr auf Zugang zu amtlichen Informationen in diesem Bereich. Eine solche Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz habe es bisher nur für Nachrichtendienste gegeben. Es könnten weitere Behörden vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Damit drohe ein "Dammbruch", warnte Schaar. Dagegen hatte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) keine Bedenken gegen die Regelung.
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