Berlin: (hib/HLE) Die Benachteiligung kleiner und mittlerer Stadtwerke beim Betrieb von Strom- und Gasnetzen greift ein Antrag ( 16/11878) der Linksfraktion auf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren zur Durchführung der Anreizregulierung transparenter zu gestalten, da die Bundesnetzagentur nicht allen Netzbetreibern ihre Daten uneingeschränkt und in nachvollziehbarer Form zur Verfügung stellen würde. Diese Daten dienen zur Festlegung von Netzgebühren, wobei die effizientesten Unternehmen den Wirtschaftlichkeitsstandard vorgeben. Wie die Linksfraktion schreibt, können jedoch kleine und mittlere Stadtwerke die Kosten nicht genauso deutlich senken wie die großen Konzerne mit marktbeherrschender Stellung. Die Stadtwerke könnten daher die Standards nur erreichen, wenn sie Personal entlassen, Löhne unter Mindestlohn-Niveau senken und Teile ihrer Netze unter Wert verkaufen würden. Außerdem verlangt die Fraktion, dass die Übertragungsnetze als ungeeignet aus der Anreizregulierung herausgenommen werden "und bis zu einer Überführung in die öffentliche Hand wie bisher über eine wirksame Netzentgeldgenehmigung reguliert werden".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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