Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat von 23 Deutschen Kenntnis, die derzeit in der Türkei im Gefängnis sitzen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/12264) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12079) mit. Insgesamt seien gegen 28 deutsche Staatsangehörige Strafverfahren anhängig. Dabei seien Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht erfasst. Die konsularische Betreuung durch die Auslandsvertretung beinhaltet, dass diese Hinweisen auf eine offenkundige Missachtung grundlegender Rechte eines Inhaftierten nachgehe und diese rüge, sofern sich die Hinweise bestätigen sollten. Welche Maßnahmen die Auslandsvertretung konkret ergreife, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab,
Angesichts der zahlreichen Strafverfahren gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei erlaube es die personelle Kapazität der zuständigen Auslandsvertretungen nicht, jedes Verfahren und jedem Termin durch Anwesenheit eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beobachten. Wann immer möglich, so die Bundesregierung, finde jedoch eine persönliche Beobachtung statt. Die Auslandsvertretungen bekämen zudem durch Haftbesuche und den Kontakt zu dem Anwalt des Angeklagten einen guten Eindruck davon, wann eine Prozessbeobachtung durch einen Vertreter der Auslandsvertretung angezeigt sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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