Berlin: (hib/HLE) Mehrere Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion abgeschafft werden, da die Unternehmen wegen des Abschwungs ohnehin unter sinkenden Gewinnen leiden. Ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Korrektur der Unternehmensteuerreform ( 16/12525) sieht dazu vor, die Zinsschranke, die Einschränkungen beim Verlustvortrag sowie die Besteuerung von Funktionsverlagerungen zu verändern, um die Unternehmen um etwa eine Milliarde Euro zu entlasten. Vermutlich dürfte die Entlastung aber geringer anfallen, da die Bundesregierung die Einnahmen viel zu optimistisch geschätzt habe, vermutet die FDP-Fraktion.
Veränderungen an der Zinsschranke sind nach Ansicht der FDP-Fraktion notwendig, da die Möglichkeit besteht, dass der Höchstbetrag für den Zinsabzug bei guter Ertragslage nicht ausgeschöpft wird. Bei schlechter Ertragslage und in konjunkturell schlechten Zeiten bestehe dagegen die Möglichkeit, dass der Höchstbetrag für den Zinsabzug nicht ausreiche. Daher schlägt die FDP-Fraktion vor, das nicht ausgenutzte Zinsabzugspotenzial vorzutragen.
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