Berlin: (hib/BOB) CDU und SPD liegen bei der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2008 deutlich in Front. Währen die CDU 43,59 Millionen Euro erhält, gehen der SPD 43,49 Millionen Euro zu. Das geht aus einer Anlage zu der Unterrichtung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverhältnisse der Parteien in den Jahre 1997 bis 2006 ( 16/12500) hervor. Laut der Gesamtübersicht in der Anlage kommt die CSU auf 11,28 Millionen Euro; die Grünen erlangen 10,21 Millionen Euro. Die FDP erhält 10,14 Millionen Euro, die Linkspartei 9,47 Millionen Euro an staatlicher Finanzierung. Ingesamt fällt für 2008 ein Betrag von 132,45 Millionen Euro bei der staatlichen Parteienfinanzierung an.
Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass von den nicht im Bundestag vertretenen Parteien die NPD knapp 1,5 Millionen Euro an staatlichen Mittel erhält. Gegen die NPD ist allerdings ein Verfahren wegen mutmaßlich rechtswidrig erlangter Spenden eingeleitet worden. Die staatlichen Mittel für die NPD sind daher nur vorläufig festgesetzt worden, so die Unterrichtung. Entscheidend für die Festsetzung der staatlichen Mittel ist das Parteiengesetz. Dort ist festgelegt, dass als Maßstab für die Verteilung der Mittel sowohl der Wahlerfolg der Parteien bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, als auch die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden gilt. Zusätzlich zu dem alle zwei Jahre veröffentlichten Bericht über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der Parteien werden die darin enthaltenen vergleichenden Kurzübersichten gemäß dem Parteiengesetz jährlich bekannt gemacht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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