Berlin: (hib/BOB) Zur Änderung des Untersuchungshaftrechts findet am Mittwoch, 22. April, um 12.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11644) sollen weitere Auswirkungen der Föderalismusreform umgesetzt werden. Seit September 2006 haben die Bundesländer die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Untersuchungshaftvollzugs; in Niedersachsen gilt bereits zum 1. Januar 2008 ein entsprechendes Gesetz. Allerdings kann der Bund weiterhin das gerichtliche Verfahren regeln. Dazu gehört laut Gesetzentwurf die Regelung der Untersuchungshaft selbst, einschließlich der Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden kann und ihrer Dauer.
Zu der Anhörung sind eingeladen Frank Buckow, Richter an Amtsgericht Berlin-Tiergarten; Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses beim Deutschen Anwaltverein; Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin und Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer aus Berlin; Professor Hans-Ullrich Paeffgen von der Universität Bonn, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät; Professor Heinz Schöch von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug; Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht aus Köln; Ernst Tschanett, Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg; Professor Hans-Joachim Weider, Fachanwalt für Strafrecht aus Frankfurt am Main und Joachim Weimer, Vorsitzender Richter Landgericht Konstanz. Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300 statt. Anmeldung unter rechtsausschuss@bundestag.de
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