Berlin: (hib/HLE) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ( 16/12255) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 22. April. Von 10.00 bis 12.00 Uhr werden im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses 21 Sachverständige zu dem Gesetzentwurf und zu einem Antrag der FDP-Fraktion zur Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland ( 16/11458) Stellung nehmen. Außerdem geht es um die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Gesetz ( 16/12599). Mit dem Gesetzentwurf soll die Mindestdeckung der Anlegerentschädigung vom 30. Juni 2009 an von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung auf 100.000 Euro soll ab dem 31. Dezember 2010 erfolgen. Der Selbstbehalt der Anleger in Höhe von 10 Prozent soll abgeschafft werden, was nach Angaben der Bundesregierung zu höheren Gebühren bei den Einlagensicherungssystemen führen wird. Stellung nehmen werden dazu unter anderem Vertreter von Entschädigungseinrichtungen der Finanzbranche, Bankenverbände und die Bankenaufsicht. Anmeldungen unter finanzausschuss@bundestag.de .
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