Berlin: (hib/HLE) Die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist vom Bundesfinanzministerium als externer Berater beauftragt worden und hat an der Finanzmarktgesetzgebung mitgewirkt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12547) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12172) mitteilt, wurden dieser Kanzlei Aufträge im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ( 16/10651), der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung und dem Finanzmarkstabilisierungsergänzungsgesetz ( 16/12100) erteilt. Ein weiterer Beratungsauftrag ging an die Rechtsanwälte White & Case LLP im Zusammenhang mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ( 16/12255). Das Bundeswirtschaftsministerium beauftragte die Kanzlei Linklaters LLP im Zusammenhang mit der Erstellung eines Restrukturierungsverwaltungsmodells. Alle Aufträge seien im Wege der freihändigen Vergabe erfolgt. Die Höhe des Auftragsvolumens will die Bundesregierung nicht angeben. Zur Begründung heißt es: "Die Bundesregierung ist auch im Verhältnis zum Deutschen Bundestag zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet."
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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