Berlin: (hib/STO) Das Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen soll nach dem Willen der Bundesregierung beschleunigt werden. Dies geht aus einem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (16/12593) hervor, der am 23. April in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht.
Danach soll die Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung statt derzeit zwei bis drei Monate künftig nicht länger als drei Wochen dauern. So soll die Antwortfrist für die Sicherheitsbehörden bei der Überprüfung von Ausschlussgründen verkürzt werden. Vorgesehen ist zudem eine Regelung zur Rücknahme der Bescheinigungen.
Aufgehoben werden soll zudem die Befristung der Geltungsdauer von vertriebenrechtlichen Altbescheiden. Die befristete Geltungsdauer könne Personen zur Ausreise nach Deutschland veranlassen, deren Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik liege, schreibt die Regierung zur Begründung.
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