Berlin: (hib/STO) Nach dem Amoklauf von Winnenden will die Bundesregierung Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts und des Vollzugs prüfen. Sie werde dies "im Zusammenwirken mit Ländern und betroffenen Kreisen untersuchen und notwendige Maßnahmen vorschlagen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme, die der Bundesrat Anfang April zum Regierungsentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes ( 16/12597) beschlossen hatte.
In ihrer Stellungnahme bietet die Länderkammer angesichts des Amoklaufs die Bundesregierung um eine Prüfung, ob das geltende Waffenrecht noch ausreichend Sicherheit gewährleistet. Kritisch zu hinterfragen sei vor allem die zahlenmäßig nicht beschränkte Verfügbarkeit von Schusswaffen und Munitionen sowie deren Aufbewahrung in privaten Haushalten. Zugleich plädiert der Bundesrat für die "schnellstmögliche" Einführung eines computergestützten nationalen Waffenregisters.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im Wesentlichen die Bestimmungen der EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und der Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke in deutsches Recht umgesetzt werden. Daneben sollen unter anderem Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Berechtigten im Waffen- und Sprengstoffrecht angeglichen werden. Der Entwurf soll am 23. April in erster Lesung vom Bundestag behandelt werden.
Der Bundesrat, der in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen vorschlägt, setzt sich dabei unter anderem für einen verbesserten Brandschutz von Reet- und Fachwerkhäusern ein. Hierfür solle das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe solcher Häuser verboten werden.
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