Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert ein umfassendes und transparentes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Dieses müsse insbesondere dem Ziel einer einfachen Handhabung für die Arbeitnehmer gerecht werden, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag ( 16/12670). Weiter heißt es dort, das Datenschutzniveau im Bereich des öffentlichen Dienstrechts müsse überarbeitet und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden.
Zur Begründung ihres Antrags führt die FDP an, dass der Schutz von Arbeitnehmerdaten bisher unzureichend gesetzlich geregelt sei. "Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht oftmals kein gleichberechtigtes Verhältnis." Ferner würden Arbeitnehmer nicht selten wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage die ihnen bereits jetzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kaum nutzen. Hinzu komme, so die Liberalen, dass Arbeitnehmer aus Angst vor Nachteilen oder gar dem Verlust des Arbeitsplatzes von ihren Rechten oft keinen Gebrauch machten. "Nur ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzrecht wird dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gerecht", heißt es in dem Antrag.
Zu den konkreten Forderungen der FDP gehören unter anderem, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssen und Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückgesendet und die Daten gelöscht werden sollen. Weiter dürften biometrische Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie auch erhoben worden sind. Außerdem dürften Videoüberwachungssysteme nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder zur Leistungsbemessung eingesetzt werden. Vor dem Einsatz von Videoüberwachungen werde zudem eine Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigt.
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