Berlin: (hib/HLE) Bei der Erzeugung von Energie abgeschiedenes Kohlendioxid soll sicher in unterirdischen Speichern gelagert werden. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid ( 16/12782) verfolgt die Bundesregierung auch das Ziel, "die Leckage von Kohlendioxid aus den genutzten Kohlendioxidspeichern auf unbegrenzte Zeit zu verhindern", heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Das Gesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für Versuchsanlagen schaffen. Bis zum Jahre 2020 sei mit dem Bau und dem Betrieb von drei großtechnischen Demonstrationsanlagen zu rechnen. Diese sollen aus jeweils einem Kraftwerk, einer Kohlendioxidtransportleitung und einem Kohlendioxidspeicher bestehen. Nach erfolgreicher Erprobung der Abscheidungstechnik könne ab 2020 der kommerzielle großtechnische Einsatz erfolgen. Durch sein "engagiertes Herangehen" an diese Technik könne Deutschland auch seine Führungsposition in diesem Bereich behalten.
Die Technologien für die Abscheidung, den Transport und eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage - CCS) befänden sich derzeit noch im Entwicklungsstadium, heißt es in dem Entwurf weiter. Sie sollten daher durch die Demonstrationsanlagen vorangetrieben werden. Zur Begründung wird auf aktuelle Studien verwiesen, nach denen der Ausstoß von anthropogenen Treibhausgasen bis 2050 um 50 bis 80 Prozent verringert werden müsse, "um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen". Gleichzeitig würden aber fossile Energieträger wie Kohle auch in Zukunft einen erheblichen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten. Viele Klimaschutzszenarien würden davon ausgehen, dass durch CCS der globale Ausstoß von Treibhausgasen erheblich verringert werden könne. Dann könnten fossile Energieträger wie Kohle auch weiterhin genutzt werden. "Die mit der Nutzung von Kohle verbundene geringere Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus zum Teil geopolitisch unsicheren Regionen erhöht zugleich die Energieversorgungssicherheit", heißt es weiter.
Mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die unterirdischen Speicher zu analysieren und ein Speicherregister zu erstellen. Geregelt werden Planfestellungsverfahren und die Pflichten der Betreiber von diesen Anlagen. Vorgeschrieben wird auch, dass der durch die Pipelines zu leitende Kohlendioxidstrom "ganz überwiegend" aus Kohlendioxid bestehen muss. 30 Jahre nach der Stilllegung sollen die Länder die Verantwortung für die Speicherstätten übernehmen. Die Betreiber müssen einen angemessenen Nachsorgebeitrag leisten und den "Nachweis der Langzeitsicherheit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik" erbringen.
Wie es in dem Entwurf weiter heißt, dürfen der Schutz des Klimas und das Interesse an Energieversorgungssicherheit nicht zu Lasten des Menschen und der Umwelt gehen. Daher seien der Schutz des Menschen und der Umwelt ausdrücklich als Zweck des Gesetzes benannt worden. "Die Vorschriften des Gesetzes dienen mithin auch dem Zweck, eine Leckage von bereits gespeichertem Kohlendioxid insbesondere zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, aber auch des Wassers, des Bodens und der übrigen unter den Begriff der Umwelt fallenden Schutzgüter zu verhindern", schreibt die Regierung.
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