Im Bundestag notiert: Verzugszinsen für abzuführende
Zölle
Haushalt/Unterrichtung - 06.01.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Das
Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesinnenministeriums
eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe
von 4,9 Millionen Euro bewilligt. Wie aus einer von der
Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (
17/353) hervorgeht, handelt es sich um von der
Europäische Union angeforderte Verzugszinsen für
abzuführende Zölle.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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Stoltenberg, Alexander Weinlein