63 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobber seien im März 2009 Männer gewesen, 37 Prozent Frauen, berichtet die Regierung weiter. Bei den Teilzeitstellen seien hingegen 84 Prozent von Frauen ausgeübt worden, 16 Prozent von Männern.
Während sich die Linksfraktion in ihrer Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage besorgt über diese Entwicklung zeigt, weil dadurch die Ungleichheit verschärft und die ohnehin matte Binnennachfrage geschwächt werde, vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Auffassung, dass ”diese Entwicklung nicht von vornherein als negativ zu bewerten ist“. Flexible Beschäftigungsformen seien als Reaktion auf die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, neue Technologien und den Strukturwandel für Arbeitgeber unerlässlich. Der Staat lege zudem Rahmenbedingungen und Mindeststandards fest. ”Außerdem haben die Strukturreformen am Arbeitsmarkt dazu beigetragen, die Beschäftigungsschwelle, also die Rate des Wirtschaftswachstums, ab der Unternehmen wieder zusätzliches Personal einstellen, zu senken“, heißt es weiter. ”Der Einsatz flexibler Beschäftigungsformen hat also im letzten Abschwung geholfen, Umbruchphasen zu bewältigen und Grundlagen dafür zu legen, dass im Aufschwung der Jahre 2006/2007 wieder verstärkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit entstehen konnten.“
Fundierte empirische Befunde zur Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen durch Teilzeitbeschäftigung oder geringfügig entlohnte Beschäftigung lägen nicht vor, schreibt die Regierung. Die wachsende Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung sei insbesondere auf die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen zurückzuführen und spiegele somit vor allem Veränderungen des Arbeitskräfteangebots wider, im Gegensatz zu Veränderungen der Arbeitsnachfrage auf Unternehmerseite.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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