Im Bundestag notiert: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei
türkischen Staatsangehörigen
Inneres/Kleine Anfrage - 12.01.2010
Berlin: (hib/STO/JOH) Die
”Gebührenerhebung für die Bearbeitung und Erteilung
von Aufenthaltserlaubnissen bei türkischen
Staatsangehörigen“ thematisiert die Fraktion Die Linke
in einer Kleinen Anfrage (
17/319). Wissen wollen die Abgeordneten unter
anderem, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass für
die Erteilung einer deklaratorischen Aufenthaltserlaubnis
gemäß Paragraf 4 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes keine
Gebühr erhoben werden dürfe, da die Bescheinigung eines
deklaratorischen Aufenthaltsrechts für Unionsbürger
ebenfalls gebührenfrei sei. Der genannten Gesetzespassage
zufolge müssen Ausländer, denen nach dem
Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht,
dessen Bestehen durch eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen, sofern
sie weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine sogenannte
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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