Anerkannte Völkerrechtstandards sollen in
Frontex-Leitlinien einbezogen werden
Inneres/Antwort - 14.01.2010
Berlin: (hib/STO/BOB) Die Bundesregierung
unterstützt das Anliegen der EU-Kommission, in die Leitlinien
für Einsätze der EU-Grenzschutzagentur Frontex auf See
anerkannte Standards des Völker- und Europarechts
einzubeziehen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (
17/368) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/164) hervor. Wie die Regierung darin
erläutert, sind die für Frontex-Einsatzmaßnahmen
abgestellten Beamten bei einem Einsatz im Hoheitsgebiet eines
anderen Mitgliedsstaates an des Gemeinschaftsrecht und das
nationale Recht des jeweiligen Einsatzmitgliedsstaats gebunden.
Alle Maßnahmen gegenüber Flüchtlingen und Migranten
seien in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen
des Völkerrechts sowie unter Berücksichtigung der
humanitären Erfordernisse im Einzelfall zu treffen.
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