Berlin: (hib/BOB/MIK) Die Bundesregierung
geht davon aus, dass staatliche und kommunale Stellen, wenn sie in
Verzug gegenüber einem privaten Vertragspartner geraten,
tendenziell eher den vom Gläubiger geforderten Betrag
(fünf Prozent der geschuldeten Summe) zahlen werden, selbst
wenn sie Bedenken über die Berechtigung der Forderung haben.
Dies könne zu Haushaltsmehrbelastungen führen, macht sie
in ihrer Antwort (
17/384) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/303) deutlich. Ferner vertritt die Regierung
die Auffassung, dass der EU-Vorschlag, der die Sonderregelungen
für die öffentliche Hand vorsehe, ”kritisch zu
hinterfragen“ ist. Zweifelhaft erscheine ihr auch, dass durch
die Festlegung von weitgehend unveränderlichen Abnahme-,
Überprüfungs- und Zahlungsfristen die Vertragsfreiheit
eingeschränkt ist. Die der Abschreckung dienende Pauschale bei
Verzug der öffentlichen Hand widerspreche zudem der deutschen
Rechtsanschauung.
Die Regierung erwarte nicht, dass durch die vorgeschlagenen
Regelungen alle Probleme mit Zahlungsverzug ausgeräumt werden
können. Denn die Ursachen für Zahlungsverzug seien
vielfältig, worauf bereits die Europäische Kommission in
der Begründung ihres Richtlinienvorschlages hinweist. Zu der
Frage, ob sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen oder
der privaten Auftragsgeber verschlechtert habe, ”bestehen
jeweils eigene Erfahrungen eines jeden Gläubigers“. Die
Regierung verfüge über keine Erkenntnisse.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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