Berlin: (hib/MIK/BOB) Einer
überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 17
Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer
Unterrichtung (
17/417) durch die Bundesregierung hervor. Der
Mehrbedarf beruhe auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten,
heißt es weiter.
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