Die ”vorübergehend unausweichliche und krisenbedingte Erhöhung der Neuverschuldung“ bedeute keine Abkehr vom Kurs einer dauerhaft soliden und tragfähigen Finanzpolitik, versichert die Regierung. Nach Überwindung der Krise werde die Regierung einen ”strikten Konsolidierungskurs“ einschlagen. Ein wesentlicher Eckpfeiler dieses Konsolidierungskurses sei die Schuldenregel des Grundgesetzes.
”Nach derzeitigem Stand geht die Bundesregierung davon aus, dass die strukturelle Nettokreditaufnahme von annähernd 70 Milliarden Euro im Jahre 2010 auf 10 Milliarden Euro in 2016 zurückzuführen ist“, heißt es in der Antwort. Mit der Aufstellung des Haushalts 2011 und des Finanzplanes bis 2014 werde entschieden, wie der zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderliche Konsolidierungsbedarf erbracht werden könne. Im Jahr 2013 müsse das gesamtstaatliche Defizit wieder unter den Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt werden, schreibt die Regierung zur Frage nach der Einhaltung der Maastrichtkriterien.
Die Einführung einer Vermögensabgabe zur Finanzierung der Sonderlasten der Finanz- und Wirtschaftskrise ist nach Angaben der Regierung nicht geplant. Auch eine Pkw-Maut stehe nicht auf der Tagesordnung. Eine Anhebung der Lkw-Mautsätze sei nicht vorgesehen. Die Einführung einer Ticketabgabe im Flugverkehr und die Einführung einer Brennelementesteuer werden ebenso abgelehnt wie eine Einschränkung oder Aufhebung der Subventionierung von Kerosin. An einer Anpassung des Einkommensteuertarifs möglichst zum 1. Januar 2011 werde festgehalten, versichert die Regierung. Darüber hinaus werde geprüft, ob eine Regionalisierung der Steuersätze und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erfolgen könne.
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