Im Bundestag notiert: Aufenthaltserlaubnisse auf Probe
Inneres/Antwort - 15.01.2010
Berlin: (hib/SPL/STO) Die von der
Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2009 beschlossene
Verlängerung der sogenannten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe
für in Deutschland geduldete Ausländer ist Thema einer
Antwort der Bundesregierung (
17/410) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/290). Danach geht die Bundesregierung davon
aus, dass die für die Anwendung des Ausländerrechts
zuständigen Länder die Vorgaben aus dem IMK-Beschluss
durch Anwendungserlasse konkretisieren und den Beschluss
”sachgerecht umsetzen“.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein