Des Weiteren informiert die Bundesregierung über die Kosten für Betrieb, Wartung und Pflege der Verkehrsanlage. Bei der nachträglichen Abdichtung zweier Tunnel handle es sich um Mängelbeseitigungsleistungen, die sich auf 10,5 Millionen Euro beliefen, heißt es weiter. Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung seien zudem die Lärmschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft worden. Laut Regierungsangaben ergab das Gutachten jedoch, dass die Schallschutzeinrichtungen korrekt umgesetzt wurden und zur ”Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte“ ausgelegt sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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