Im Bundestag notiert: Waffenembargo gegen die Republik
Guinea
Wirtschaft und Technologie/Verordnung -
21.01.2010
Berlin: (hib/HLE/TEP) Das Waffenembargo
gegen die Republik Guinea wird mit der von der Bundesregierung
vorgelegten Achtundachtzigsten Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsordnung (
17/441) in deutsches Recht umgesetzt.
Außerdem wird mit der Verordnung festgelegt, dass es für
die Abwicklung aller für die Aufnahme und Ausübung von
Dienstleistungen erforderlichen Formalitäten eine
einheitliche, bei den Ländern eingerichtete Stelle gibt. Die
Einrichtung der einheitlichen Stelle schreibt die
EU-Dienstleistungsrichtlinie vor.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein