Nach Angaben der Bundesregierung wurden alle Kippen und Böschungsbereiche der 52 in der bergrechtlichen Verantwortung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) befindlichen Tagebaubereiche durch externe Sachverständige überprüft. Untersuchungen seien ebenfalls bei den 148 so genannten Altkippen und Böschungsbereiche außerhalb der Rechtsverpflichtung der LMBV veranlasst worden. Diese Ergebnisse würden aber erst Mitte des Jahres vorliegen.
Insgesamt seien 5.800 Gebäude ermittelt worden, die künftig vom Grundwasseranstieg durch Vernässungen betroffen sein könnten. Die Regierung weist darauf hin, dass Bund und Länder ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Anstieg des Grundwassers bis 2012 einen Finanzierungsrahmen von 155 Millionen Euro bereitgestellt hätten. Damit könnten Abwehrmaßnahmen von Gebäudeeigentümern unterstützt werden. Der Bund sehe aber keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen infolge des Grundwasseranstiegs. ”Der Wiederanstieg des Wassers auf seinen ursprünglichen vorbergbaulichen Stand nach Außerbetriebnahme der bergbaulichen Wasserhaltungen in den Tagebaubetrieben ist ein natürlicher Prozess“, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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