Wirtschaft und Technologie/Verordnung -
26.01.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Struktur der
Einfuhrliste wird an die Kombinierte Nomenklatur der EG
(Warenschema für Zoll- und Statistikzwecke) und das darauf
beruhende deutsche Warenverzeichnis für die
Außenhandelsstatistik angepasst. Änderungen der
Genehmigungsvorbehalte oder der Verfahrensanordnungen für die
Einfuhr gebe es dadurch nicht, geht aus der von der Bundesregierung
vorgelegten 159. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (
17/443) hervor.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein