Aufteilung von Abfindungen zum Steuersparen nicht
möglich
Finanzausschuss - 27.01.2010
Berlin: (hib/HLE/LEU) In einem
Einmalbetrag ausbezahlte Abfindungen dürfen auch in Zukunft
nicht auf mehrere Steuerjahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast
zu senken. Die Bundesregierung teilte in einer Sitzung des
Finanzausschusses am Mittwoch Morgen auf Fragen von Abgeordneten
mit, dass sich ein Urteil des Bundesfinanzhofes, das einem
Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre
erlaubt habe, auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage
beziehe. Anders verhält es sich nach Angaben der
Bundesregierung aber, sobald ein Arbeitnehmer, der eine Abfindung
erhält, mit dem Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung
schließt. Damit kann die Auszahlung der Abfindung auf mehrere
Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die
Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer
zugeflossen sei.
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