Die SPD-Fraktion will auch die Sonderregelung für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit, die Ende 2010 ausläuft, verlängern. ”Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Kurzarbeit abnehmen wird, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr erstattet werden“, schreiben die Parlamentarier. Gerade für mittlere und kleine Unternehmen verliere das Kurzarbeitergeld dann an Attraktivität.
Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter in der Krise freie Zeit für Qualifikation nutzen, die Weiterbildungskosten sollen weiter staatliche gefördert werden. ”Die unter der Vorgängerregierung getroffenen Verbesserungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes müssen fortgesetzt werden“, heißt es weiter. ”Die Befristung der Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld muss daher zwingend um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2011 verlängert werden.“
Ihre Initiative begründet die SPD-Fraktion unter anderem mit dem Hinweis auf das Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. ”Entscheidend für die weitere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird sein, wie die Unternehmen in den kommenden Monaten die Kosten der Weiterbeschäftigung relativ zu den Entlassungs- und späteren Such-, Einstellungs- und Einarbeitungskosten einschätzen werden“, zitiert die SPD die die Experten. Und weiter: ”Dass die Kostenabwägung bisher zu Gunsten des Haltens der Arbeitskräfte ausgefallen ist, liegt nicht zuletzt an der Kostenerleichterung durch die Veränderung bei der Kurzarbeiterregelung.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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