Berlin: (hib/MPI/AW) Der Bundesrat will
den Rauschgifthandel in Gefängnissen besser bekämpfen. Er
hat dazu einen Gesetzentwurf (
17/429) vorgelegt, der das Einbringen von
Rauschgift in eine Vollzugsanstalt sowie den Verkauf und die Abgabe
von Betäubungsmitteln in Gefängnissen als
”regelmäßig besonders ahndungswürdig“
einstuft. Es sei zu erwarten, so der Bundesrat, dass die
ausdrückliche Erfassung dieser Fälle und die vorgesehene
Strafandrohung von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe
”eine erhebliche Abschreckung bewirken“ werden. Weiter
heißt es, nach geltendem Recht erfülle der
Rauschgifthandel in Vollzugsanstalten ”lediglich den
Grundtatbestand des Paragrafen 29, Absatz 1 des
Betäubungsmittelgesetzes. Dieser sehe einen Strafrahmen von
Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.
Die Länder plädieren für eine Verschärfung,
damit dem Resozialisierungs- bzw. Besserungsauftrag des Straf- bzw.
Maßregelvollzugs besser entsprochen werden könne. Ferner
werde dem erzieherischen Charakter des Jugendarrests Genüge
getan. ”Die hohe kriminelle Energie der Täter, die unter
Missachtung oder Umgehung der besonderen Sicherheitsvorkehrungen
der Anstalt handeln, wird angemessen erfasst“, heißt es
in dem Gesetzentwurf.
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