Bei den Verträgen handelt es sich den Angaben zufolge zum einen um einen Kontrakt von Bund und Ländern mit dem Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline von Ende 2007, auf dem die Lieferung des derzeit in Deutschland verwendeten Impfstoffes gegen die so genannte Schweinegrippe beruht. Zum anderen sei mit dem Pharmaunternehmen Novartis im Jahr 2009 ein ähnlicher Vertrag über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen abgeschlossen worden.
Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Rechtsgrundlage für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung, auch im Hinblick auf die Bundeshaushaltsordnung. Die Grünen fragen ferner, wann genau der Vertrag mit Novartis geschlossen wurde und ob die Regierung beabsichtigt, diesen dem Bundestag offenzulegen. Außerdem interessiert sich die Fraktion dafür, warum dem ”Schweinegrippe“-Impfstoff der Wirkstoffverstärker AS03 hinzugefügt wurde, während in anderen Staaten wie beispielsweise den USA ein Impfstoff ohne Adjuvanz eingesetzt werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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