Zwar lag der Anteil der im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl laut Bericht im Zeitraum 2005 bis 2008 bei maximal 2,6 Prozent. Trotzdem sei die Arbeitnehmerüberlassung von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gewesen, schreibt die Regierung: Mehr als jedes neunte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, das im Berichtszeitraum begründet wurde, war ein Zeitarbeitsverhältnis. An dem in diesem Zeitraum erfolgten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland hatte die Arbeitnehmerüberlassung laut Regierungsangaben einen Anteil von mehr als 20 Prozent.
Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Zeitarbeit spiegele die hohe Flexibilität dieser Beschäftigungsform wider, heißt es weiter. Während in wirtschaftlich guten Zeiten überdurchschnittlich viele Beschäftigungsverhältnisse aufgebaut worden seien, komme es in wirtschaftlich schlechten Zeiten schnell zu einem Beschäftigungseinbruch in der Branche. Saisonbereinigt ist die Zahl der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer laut Bericht bereits im April 2008 gesunken, so dass davon ausgegangen werden könne, dass die Entwicklung in der Zeitarbeit ein geeigneter Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtwirtschaft ist.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens, das das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt hat, zeichneten ein differenziertes Bild der Zeitarbeit, heißt es weiter. ”Die Erwartung des Gesetzgebers, die mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Rahmen des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 verbunden war, zusätzliche Beschäftigungschancen in der Zeitarbeit für arbeitslose Frauen und Männer zu erschließen, hat sich erfüllt“, schreibt die Regierung. Insbesondere für Langzeitarbeitslose sei die Zeitarbeit eine unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. ”Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer befindet sich auch mittelfristig weiterhin in Beschäftigung und nicht in Arbeitslosigkeit“, heißt es im Bericht.
Zeitarbeit biete im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsformen in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, betont die Regierung Das bedeute, dass Zeitarbeitnehmer sozial genauso absichert seien wie alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darüber hinaus gelten nach Angaben der Regierung für Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie für alle anderen Arbeitnehmer, so zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
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